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Erweiterung des Psychotherapeutischen Behandlungsangebots

Seit April gibt es neue Angebote in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, z. B. ein Erstgespräch und eine Akutbehandlung.

Patienten können jetzt zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Zum Abschluss erhält der Patient einen Befundbericht mit den Ergebnissen und einer Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Möglich sind bei Erwachsenen bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten innerhalb von vier Quartalen. Eine Genehmigung der Krankenkasse für diese Psychotherapeutische Sprechstunde ist nicht erforderlich. Ab 1. April 2018 ist das Erstgespräch Pflicht; das heißt, erst wenn ein Patient eine Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Nur Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren, können weiterhin direkt mit einer Behandlung beginnen.

Neu ist auch die Möglichkeit einer Akutbehandlung für Patienten mit einer akuten psychischen Krise. Der Therapeut muss die Krankenkasse des Versicherten lediglich darüber informieren, eine Genehmigung ist auch hierfür nicht erforderlich. Die Akutbehandlung kann als Einzeltherapie bis zu 24-mal à 25 Minuten in einem Jahr durchgeführt werden. Reicht die Therapie für eine dauerhafte Stabilisierung des Gesundheitszustands nicht aus, kann im Anschluss eine Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen. Vorab sind dann mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig.

Neuerungen gibt es außerdem bei der Terminvermittlung: Psychotherapeuten müssen ab April sicherstellen, dass ihre Praxis für Patienten telefonisch erreichbar ist und zwar mindestens 200 Minuten pro Woche. Die Zeiten teilen sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit. Auch die Krankenkassen erhalten die Daten zur Information ihrer Versicherten. Darüber hinaus können sich Patienten ab April an eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden – dies gilt dann, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung (sofern ein Therapeut diese empfohlen hat) benötigen.

Quelle: SchmerzLOS e.V.

 

Die drei Säulen der Osteoporoseprävention

 

Die Krankheit Osteoporose stellt ein weltweites Gesundheitsproblem dar. Allein in Europa belaufen sich die jährlichen Ausgaben, die auf Osteoporose und ihre Folgen zurückgeführt werden, laut International Osteoporosis Foundation (IOF) auf 37 Milliarden Euro. Weltweit betrachtet lässt die Osteoporose alle drei Sekunden einen Knochen brechen.

Die Forscher PD Vanadin Seifert-Klauss, München, und Kolleginnen unterstreichen die Wichtigkeit der Osteoporoseprävention mit einem Verweis auf die „Global Longitudinal Study of Osteoporosis in Women“: 3,6% der mehr als 50.000 beteiligten Frauen nach der Menopause hatten Frakturen erlitten und wiesen ein Jahr danach Mobilitätsprobleme, eine abnehmende körperliche Funktionsfähigkeit und einen schlechteren Gesundheitszustand auf.

Die drei Säulen der Osteoporoseprävention

Sportliche Betätigung, Überprüfung der Medikation auf „Knochenräuber“ (wie etwa Kortikoide) und ein gesunder Lebensstil mit ausreichender Zufuhr von Kalzium und Vitaminen – das sind für Seifert-Klauss und Kolleginnen die drei Säulen der Osteoporoseprävention. Was die dritte Säule betrifft, raten sie zu einer Basistherapie mit Kalzium und Vitamin D, sofern die Ernährung allein nicht ausreicht.

Ergebnisse einschlägiger Studien unterstützen diese Empfehlung. So hatte in einer französischen Untersuchung eine Gruppe von 3270 Bewohnerinnen von Pflege- oder Seniorenheimen mit einer ursprünglichen Kalziumzufuhr von wenig mehr als 500 mg 18 Monate lang 1200 mg Kalzium plus 800 IU Vitamin D3 erhalten. Im Vergleich zur Placebogruppe sank das Risiko von Hüftfrakturen um 43% und die Gesamtzahl der nicht die Wirbelsäule betreffenden Frakturen um 32%. Im Mittel waren die Frauen 84 Jahre alt. Die Studie liegt allerdings fast 25 Jahre zurück .

Fachgesellschaften raten in ihren Leitlinien zu einer täglichen Zufuhr von 1000 mg Kalzium. Das wird in Deutschland von Frauen und Männern jenseits der 50 laut Ergebnissen der Nationalen Verzehrsstudie II jedenfalls in den Gruppen der Ältesten deutlich verfehlt.

Seifert-Klauss und ihre Mitarbeiterinnen wollen an der dritten Säule der Osteoporoseprävention denn auch nicht rütteln. „Die Basistherapie wird unterschätzt“, betonen sie. Sie sei zudem die Voraussetzung dafür, dass spezifische Medikamente wirken könnten.