Cannabis und kein Ende der Debatten?

Seit 10. März dürfen Ärzte Cannabis verordnen (wir berichteten). Eine Ausnahmeerlaubnis ist nunmehr dank des neuen Gesetzes nicht mehr nötig: Künftig erhalten Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin. Weiterhin können Ärzte Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. Bevor es Cannabis-Arzneimittel auf Rezept gibt, müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein – oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben nach wie vor verboten.

Allerdings ist vor der erstmaligen Verordnung ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Die Krankenversicherung muss darüber innerhalb von drei Wochen (in Ausnahmefällen fünf Wochen), bei Palliativpatienten innerhalb von drei Tagen, entscheiden. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.

Die deutschen Krankenkassen bezweifeln nun aber, dass sie die Kosten von Cannabis-Therapien langfristig übernehmen. „Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Deutschen Presse-Agentur.

Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, erklärte der Verband.

„Dies ist dann wieder ein Rückschritt“, sagte Hartmut Wahl, der zweite Vorsitzende der UVSD SchmerzLOS e. V. Da die Krankenkassen teilweise die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernähmen, deren Wirksamkeit bisher nicht durch wissenschaftliche Studien belegt seien, sei es nicht gerechtfertigt, das neue Gesetz zu unterlaufen und somit den Schwerkranken das möglicherweise hilfreiche Arzneimittel Cannabis vorzuenthalten. „Müssen Patienten jetzt zum Dealer gehen?“, fragte Wahl.

Freiwillige Herausgabe von persönlichen Daten

Immer mehr Menschen sind bereit, ihren Versicherungen spezifische, personalisierte Verhaltensdaten zur Verfügung zu stellen, wenn sie dadurch als Kunde von günstigeren Tarifen profitieren können. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Markenberatung Prophet zum Thema „Wie wichtig ist Ihnen die Transparenz über Ihre Versicherungsverträge?“ hervor, demnach immerhin 50 Prozent der Bundesbürger angaben, dass sie ihrer Autoversicherung Zugang zu ihren Fahrdaten geben würden, falls dadurch eine verantwortungsvolle Fahrweise finanziell entlohnt werde. In der Privaten Krankenversicherung ist Generali unter dem Namen „Vitality“ mit umstrittenen gesundheits- und verhaltensbezogenen Versicherungstarifen vorgeprescht.

Quelle: Ärztezeitung  online

Medizinische Versorgung am Lebensende

Spezielle Informationen zur medizinischen Versorgung am Lebensende vermittelt eine neue Patienteninformation. Auf zwei Seiten wird anschaulich vermittelt, welche Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung es gibt.

Das Infoblatt gibt einen Überblick über „Medizin am Lebensende“. Schwerkranke sollen in Würde und geborgen ihre verbleibende Lebenszeit verbringen. Das ist die Aufgabe der Palliativversorgung. Es wird behutsam erwogen, welche Maßnahmen dem Sterbenden helfen und welche nicht.

Letzten Lebensabschnitt mitbestimmen

Die Publikation informiert auch über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, mit denen der letzte Lebensabschnitt mitbestimmt werden kann. Aufgeführt ist zudem ein deutschlandweites Verzeichnis für Hospize.

 

Hier können Sie diese Information downloaden.

Überdiagnosen

Das ist die Diagnose einer Erkrankung, die sich ohne eine Untersuchung nie bemerkbar gemacht und keine Beschwerden ausgelöst hätte. Überdiagnosen können schaden, wenn sie psychisch belasten und überflüssige Behandlungen nach sich ziehen.

Eine Krankheit zu haben, bedeutet für die meisten Menschen, sich krank zu fühlen. Man hat spürbare Beschwerden, die manchmal ein Grund sind, zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen. Im Gespräch und durch Untersuchungen wird dort versucht, die Ursache der Beschwerden zu finden. Das Ergebnis ist eine Diagnose. Sie ist die Voraussetzung für eine passende Behandlung.

Früherkennungsuntersuchungen haben dem Begriff Krankheit noch eine zweite Bedeutung gegeben: Untersuchungen wie zum Beispiel die Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs oder der PSA-Test für Prostatakrebs sollen Krankheiten finden, bevor sie Beschwerden verursachen. Eine frühe Diagnose soll die Aussichten auf Heilung verbessern. Bei der Früherkennung wird also nach Krankheiten gesucht, die man noch nicht fühlt, die aber irgendwann ausbrechen würden.

In den letzten Jahrzehnten wird deutlicher, dass durch Früherkennung noch ein weiterer Typ von „Krankheiten“ entdeckt wird: Sie sind von „echten“ Krankheiten nicht zu unterscheiden, würden aber auch ohne eine Behandlung nie ausbrechen.

Krankheiten, die nie ausbrechen? Das ist erst einmal schwer zu verstehen. Auch bei Ärzten wächst erst langsam das Bewusstsein, dass es solche Diagnosen tatsächlich gibt. Fachleute nennen die Entdeckung einer Krankheit, die auch ohne Behandlung nie zu Beschwerden oder sogar zum Tod geführt hätte, „Überdiagnosen“.

Wichtig ist: Überdiagnosen sind keine Fehldiagnosen. Bei einer Fehldiagnose wird zum Beispiel ein Krebs diagnostiziert, obwohl es sich um eine gutartige Zyste handelt. Überdiagnosen sind aber nach medizinischem Verständnis „richtige“ Diagnosen.

Überdiagnosen sind auch etwas anderes als falsche Verdachtsbefunde. Damit sind Auffälligkeiten zum Beispiel in einem Röntgenbild gemeint, die sich bei weiteren Untersuchungen als harmlos herausstellen. Mediziner sprechen dann auch von falsch-positiven Befunden.

Überdiagnosen gibt es bei fast allen Früherkennungsuntersuchungen. Viel Aufmerksamkeit bekommen sie zum Beispiel bei der Früherkennung von Brust- und Prostatakrebs.

Dass es bei diesen beiden Krebsarten Überdiagnosen gibt, weiß man aus Studien, in denen mehrere 10.000 Frauen und Männer über viele Jahre beobachtet wurden. In diesen Studien wurde einer Hälfte der Teilnehmenden die Früherkennung angeboten, der anderen Hälfte nicht. Da die Teilnehmenden ansonsten vergleichbar waren, würde man erwarten, dass im Laufe der Zeit in beiden Gruppen die gleiche Zahl von Krebserkrankungen auftritt.  Wissenschaftler haben dann über Jahre hinweg die Zahl der Krebsfälle in den beiden Gruppen verglichen. Das Ergebnis: In der Gruppe mit Früherkennung gab es deutlich mehr Diagnosen. Bei der Früherkennung von Brustkrebs zeigen die Studien beispielsweise, dass etwa 2 von 10 gefundenen Tumoren ohne Früherkennung nie aufgefallen wären. Bei Prostatakrebs könnten es sogar 3 von 10 der Diagnosen sein, die nach einem PSA-Test gefunden werden.

Überdiagnosen kann es grundsätzlich bei allen Früherkennungsuntersuchungen geben. Bei Krebs sind sie besonders bedeutsam, weil hier zum einen viele Früherkennungsuntersuchungen angeboten werden. Zum anderen ist es gerade bei frühen Krebsformen oft unmöglich, verlässlich vorherzusagen, wie sich ein kleiner Krebs weiterentwickelt. Nicht jeder Krebs wird groß und lebensgefährlich, es gibt auch folgende zwei Möglichkeiten:

Der Krebs wächst zwar, aber so langsam, dass die Person an einer anderen Ursache stirbt, bevor der Tumor durch Beschwerden auffallen kann.

Ein Krebs wächst gar nicht oder verschwindet sogar von selbst wieder, sodass er auch dann unbemerkt bleibt, wenn jemand sehr lange lebt.

Dass es nicht oder langsam wachsenden Krebs gibt, weiß man aus Obduktionen an älteren Frauen und Männern, die an anderen Ursachen gestorben sind. In solchen Studien wurde zum Beispiel bei Männern die Prostata sehr genau untersucht. Das Ergebnis: Etwa 3 von 10 Männern zwischen 60 und 70 hatten einen kleinen Prostatakrebs, von dem sie zu Lebzeiten nichts wussten.

Welche Folgen haben Überdiagnosen?

Die Folgen einer Überdiagnose hängen vor allem von der Krankheit ab: Wenn eine Krankheit gefunden wird, die nicht weiter bedrohlich wirkt und einfach zu behandeln ist, sind die Auswirkungen nicht schwerwiegend. Anders ist das aber beispielsweise bei einer Krebsdiagnose. Dann ist oft schon die Diagnose selbst eine schwere Belastung und ein gravierender Einschnitt ins Leben.

Bei einem einzelnen Menschen ist es normalerweise unmöglich, zu beurteilen, ob es sich bei einem Befund um eine Überdiagnose handelt. Deshalb kommt es zu Behandlungen, sogenannten „Übertherapien“. Auch diese Behandlungen wie zum Beispiel Operationen sind an sich belastend und unter Umständen mit Risiken verbunden.

Überdiagnosen: Ein Beispiel

Die Folgen lassen sich am besten an einem Beispiel zeigen. Stellen Sie sich eine Frau namens Andrea vor. Sie ist 65 Jahre alt und hat einen kleinen, sehr langsam wachsenden Tumor in der Brust. Davon weiß sie aber nichts. Sie stirbt mit 77 Jahren – nicht an Brustkrebs, sondern an einem Herzinfarkt.

Wäre sie mit 65 Jahren zur Früherkennung gegangen, hätte sie die Diagnose Brustkrebs erhalten, viele Ängste ausstehen und mit einer belastenden Behandlung zurechtkommen müssen. Sie und ihre Ärzte wären danach der Meinung gewesen, dass ihr Tumor erfolgreich „geheilt“ worden wäre. In Wahrheit hätte sich ihre Lebenserwartung aber nicht verändert. Die Zeit als Krebspatientin hätte aber ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität deutlich verschlechtert.

Bei welchen weiteren Untersuchungen kann es noch zu Überdiagnosen kommen?

Überdiagnosen gibt es nicht nur bei der Krebsfrüherkennung. Ein weiteres Beispiel sind Erweiterungen von Gefäßen, sogenannte Aneurysmen. Auch bei Veränderungen der Bandscheiben gibt es Überdiagnosen. Manche Erkrankungen werden rein zufällig entdeckt – zum Beispiel bei der Abklärung eines ganz anderen Gesundheitsproblems. Oder bei einer Routineuntersuchung fällt eine Abweichung von einem Normwert oder eine Gewebeveränderung auf. Wie oft wir „krank“ sind und wieder gesund werden, ohne etwas davon zu merken, wissen wir nicht.

Wie kann man Überdiagnosen vermeiden?

Überdiagnosen wären ein deutlich kleineres Problem, wenn man bei der Diagnose einer Krankheit ihren weiteren Verlauf zuverlässig vorhersagen könnte. Forscherinnen und Forscher suchen hier nach Möglichkeiten, aber bislang sind keine sicheren Vorhersagen möglich. Zumindest gibt es bei manchen Erkrankungen die Möglichkeit, erst einmal mit einer Behandlung zu warten: Bei frühem Prostatakrebs sind zum Beispiel manche Männer nach einer sorgfältigen Aufklärung bereit, erst einmal auf eine Behandlung zu verzichten und abzuwarten, wie sich ihr Tumor in den nächsten Monaten und Jahren verhält.

Wer eine Überdiagnose auf jeden Fall vermeiden will, müsste deshalb auf sämtliche Untersuchungen zur Früherkennung verzichten.

Da einige Früherkennungsuntersuchungen auch Vorteile haben können, bietet es sich an, sich vorher gründlich zu informieren und die Vor- und Nachteile jeder Untersuchung getrennt abzuwägen. Möglicherweise entscheidet man sich für eine bestimmte Untersuchung – und gegen eine andere. Früherkennungsuntersuchungen sind ja nie dringend; es ist immer genug Zeit, sich zu informieren.

Wie entscheiden?

Ein wichtiger Aspekt dabei ist, ob denn überhaupt für eine Untersuchung ein Nutzen nachgewiesen ist. In Praxen und Kliniken werden viele Untersuchungen angeboten, bei denen das nicht der Fall ist. Bei solchen Tests geht man Risiken ein, ohne zu wissen, ob ein Vorteil existiert.

Gut über die Vor- und Nachteile von Untersuchungen informiert zu sein, kann helfen, zu einer Entscheidung zu finden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht:

Sind Sie jemand, der sich lieber regelmäßig untersuchen lässt, auch wenn Sie dadurch Überdiagnosen in Kauf nehmen müssen – mit all ihren körperlichen und psychischen Folgen?

Oder sind Sie jemand, der lieber vermeiden möchte, mit unnötigen Diagnosen und Therapien belastet zu werden? Und der dafür in Kauf nimmt, dass eine ernsthafte Krankheit erst später entdeckt wird und vielleicht nicht mehr so gut behandelt werden kann?

Eine solche Entscheidung fällt vielen schwer. Wichtig ist, sich bewusst mit dem Für und Wider auseinanderzusetzen. Besprechen Sie sich mit vertrauten Personen und fragen Sie ruhig auch weitere Ärzte nach den Vor- und Nachteilen einer Untersuchung.

Quelle: Gesundheitsinformation.de

Erweiterung des Psychotherapeutischen Behandlungsangebots

Seit April gibt es neue Angebote in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, z. B. ein Erstgespräch und eine Akutbehandlung.

Patienten können jetzt zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Zum Abschluss erhält der Patient einen Befundbericht mit den Ergebnissen und einer Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Möglich sind bei Erwachsenen bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten innerhalb von vier Quartalen. Eine Genehmigung der Krankenkasse für diese Psychotherapeutische Sprechstunde ist nicht erforderlich. Ab 1. April 2018 ist das Erstgespräch Pflicht; das heißt, erst wenn ein Patient eine Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Nur Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren, können weiterhin direkt mit einer Behandlung beginnen.

Neu ist auch die Möglichkeit einer Akutbehandlung für Patienten mit einer akuten psychischen Krise. Der Therapeut muss die Krankenkasse des Versicherten lediglich darüber informieren, eine Genehmigung ist auch hierfür nicht erforderlich. Die Akutbehandlung kann als Einzeltherapie bis zu 24-mal à 25 Minuten in einem Jahr durchgeführt werden. Reicht die Therapie für eine dauerhafte Stabilisierung des Gesundheitszustands nicht aus, kann im Anschluss eine Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen. Vorab sind dann mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig.

Neuerungen gibt es außerdem bei der Terminvermittlung: Psychotherapeuten müssen ab April sicherstellen, dass ihre Praxis für Patienten telefonisch erreichbar ist und zwar mindestens 200 Minuten pro Woche. Die Zeiten teilen sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit. Auch die Krankenkassen erhalten die Daten zur Information ihrer Versicherten. Darüber hinaus können sich Patienten ab April an eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden – dies gilt dann, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung (sofern ein Therapeut diese empfohlen hat) benötigen.

Quelle: SchmerzLOS e.V.