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Nachfrage nach medizinischem Cannabis steigt rasant

Berlin – Zwei Jahre nach der Liberalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland ist die Nachfrage rasant gestiegen. 2018 gaben Apotheken rund 145.000 Einheiten cannabishaltiger Zubereitungen und unverarbeiteter Blüten auf Basis von etwa 95.000 Rezepten zulasten der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung ab. Das sind mehr als dreimal so viele wie in den knapp zehn Monaten von der Freigabe im März 2017 bis Ende 2017: Damals wurden 27.000 Rezepte und 44.000 Einheiten registriert. Das zeigen Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Die Daten legten nahe, dass deutlich mehr Patienten mit medizinischem Cannabis versorgt würden als vor zwei Jahren, sagte Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Aber wir wissen nicht, ob inzwischen alle Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren könnten, Zugang dazu haben.“ Apotheken gaben laut der Angaben zudem mehr als 53.000 Packungen Fertigarzneien mit Cannabisstoffen ab, ein Drittel mehr als 2017 (39.500). Daten zur Zahl der Cannabispatienten gebe es nicht, so der Verband. Auch seien keine Angaben zu Rezepten von Privatpatienten möglich, die noch dazukämen.

Hatten einst nur rund 1.000 Kranke eine Ausnahmegenehmigung, können Ärzte Cannabis seit dem 10. März 2017 mit genauer Begründung frei verschreiben. Seither erlebt der Markt einen Boom. Die Wirkstoffe von Cannabis können Schmerzen bei Krebserkrankungen, Übelkeit nach Chemotherapien oder Spastiken bei Multipler Sklerose lindern. Teils ist die medizinische Wirksamkeit aber umstritten.

Antragsflut bei den Krankenkassen

Auch die Krankenkassen erleben einen Ansturm. Allein bei den großen – AOK-Bundesverband, Barmer, Techniker und DAK-Gesundheit – gingen 2018 insgesamt 19.600 Anträge auf Erstattung der oft teuren Cannabistherapien ein. Rund zwei Drittel der Anträge bewilligten die Kassen, in den übrigen Fällen fordern sie meist Informationen nach.

Gelten für Medikamente üblicherweise hohe Zulassungshürden, wurde Cannabis zur Verordnung erlaubt, während der Gesetzgeber die Wirksamkeit noch begleitend erforschen lässt. Das ruft Kritiker auf den Plan. Die medizinische Anwendung von Cannabis sei zwar seit mehr als 4.700 Jahren bekannt, heißt es in einem Fachbeitrag der Barmer Kran­ken­ver­siche­rung, „ist aber in vielerlei Hinsicht auch auf einem vorwissenschaftlichen Stand stehen geblieben.“

Die politischen Bemühungen zum Cannabisanbau halten derweil mit dem Boom kaum mit. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat den Anbau von 10,4 Tonnen Medizincannabis an Firmen ausgeschrieben. Das ist deutlich mehr als zunächst geplant (6,6 Tonnen), doch Klagen gegen die Regeln verzögern die Vergabe. Die erste Ernte wird Ende 2020 erwartet, hieß es zuletzt.

Davon profitieren Exporteure aus den Niederlanden und Kanada, die Cannabis nach Deutschland bringen. Der kanadische Konzern Tilray etwa verkündete jüngst, Cannabisblüten ab sofort allen hiesigen Apotheken zur Verfügung stellen. Und der Anbieter Nuuvera sieht ein Potenzial von Hunderttausenden Hanfpatienten in Deutschland.

In Deutschland spüren einige Pharmafirmen die schnell steigende Nachfrage. So ist der Kölner Verarbeitungsbetrieb Cannamedical auf Exportländer wie Kanada angewiesen. Lieferprobleme ließen sich schwer ausgleichen, sagt Chef David Henn. Er würde Lieferanten aus Israel begrüßen. „Die geografische Nähe würde den Export einfacher und schneller machen.“

© dpa/aerzteblatt.de

Lieferengpässe und abgelehnte Erstattung durch die Kassen: Die Versorgung mit medizinischem Cannabis stockt

Stockende Versorgung mit Cannabisblüten als Medikament: Entweder sei Cannabis nicht lieferbar, oder es sei lieferbar, werde aber nicht erstattet, erklärt der Deutsche Hanfverband. „Die Situation ist verfahren“, so Florian Rister, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes.

Bis zum März 2017 mussten sich z.B. Schmerzpatienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) per Sondererlaubnis genehmigen lassen, Cannabis aus therapeutischen Gründen zu konsumieren. Insgesamt wurden bis zu diesem Datum 1.061 Genehmigungen ausgesprochen: rund 57% an Schmerzpatienten, rund 14% an ADHS-Patienten und rund 10% an Patienten, die unter Spastiken leiden. Die übrigen Genehmigungen erhielten z.B. Patienten mit Depressionen (7%), Darmerkrankungen (3%) oder Epilepsie (2%). Das bestätigt Sabine Cibura, stellvertretende Pressesprecherin des BfArM.

Apotheken können nicht liefern, aber …

Im März 2017 kam dann das neue Cannabis-Gesetz. Nun können Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben. Allerdings klagten rasch viele Patienten über Versorgungsprobleme in den Apotheken, berichtet Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands. Das verordnete Cannabis sei nicht verfügbar.

Nach Angaben des BfArM wird Cannabis derzeit aus Kanada und Holland eingeführt. „Wir bestätigen, dass es zu Engpässen kommt“, sagt Christian Splett, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), zu Medscape. „Aber das bedeutet nicht automatisch eine medizinische Mangelversorgung der Patienten. Ärzte können alternativ andere Rezeptur-Arzneimittel mit Cannabis verordnen“, teilt die ABDA mit. In jeder Apotheke könnten mit den Wirkstoffen Dronabinol und Cannabidiol flüssige Rezeptur-Zubereitungen zum Einnehmen hergestellt werden, heißt es in einer Meldung des Deutschen Arzneimittel-Codex.

Dessen ungeachtet hat die sogenannte Cannabisagentur den Anbau und die Lieferung der Pflanze im April europaweit ausgeschrieben, um stets genug Cannabis zur Verfügung zu haben. Die Agentur arbeitet unter dem Dach des BfArM. Bis 2021 rechnet sie mit 5.500 Patienten, die Cannabis konsumieren werden. Diese Zahl sei viel zu gering angesetzt, meint jedoch Wurth vom Hanfverband. „Die 5.500 Patienten haben wir heute schon – da bin ich mir ganz sicher.“

Autor: Medscape

Cannabis gegen Schmerzen

Die Praxen werden quasi von Patienten mit falschen Erwartungen überrannt

Mannheim – Seit der Änderung des Betäubungsmittelrechts im März dieses Jahres dürfen Ärzte aller Fachrichtungen Cannabisblüten und -extrakte verordnen. Doch obwohl unter anderem die Deutsche Schmerzgesellschaft offiziell „die Gesetzesänderung begrüßt, weil sie Barrieren bei der Kostenerstattung abbaut“, sind die Schmerzmediziner so richtig glücklich nicht mit der Neuregelung. Dies wurde auf dem Deutschen Schmerzkongress deutlich.

„Viele Schmerzpraxen und -ambulanzen sehen sich mit mehr oder minder vehement vorgetragenen Forderungen von Patienten zur Rezeptierung von Cannabis konfrontiert“, sagte Prof. Dr. Winfried Häuser, Präsident des Deutschen Schmerzkongresses, in Mannheim. „Die Praxen werden quasi von Patienten mit falschen Erwartungen überrannt.“

Kein „geprüftes Arzneimittel“

Denn in Publikumsmedien und in vielen Internetforen werde der Eindruck erweckt, dass mit Cannabis nun endlich ein wirksames Schmerzmittel verfügbar werde, das zuvor den Patienten vorenthalten worden sei. „Es herrscht die falsche Vorstellung, es handle sich um ein geprüftes Arzneimittel“, ergänzte PD Dr. Stefanie Förderreuther, Präsidentin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft.

Doch so einfach ist es nicht. Wie Häuser, Ärztlicher Leiter des Schwerpunkts Psychosomatik der Klinik Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken, auf einer Pressekonferenz beim Kongress sagte, sei es zunächst wichtig, den Patienten gegenüber klarzustellen, dass Cannabis selbst kein Wirkstoff ist, sondern ein Produkt auf Basis einer Pflanze. 

Und das gibt es in ganz unterschiedlichsten Formen:

  • als getrocknete Blüten (Medizinalhanf oder medizinisches Cannabis),
  • standardisierte Extrakte (Rezepturarzneimittel), die nach dem aus den Blüten extrahierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und/oder Cannabidiol (CBD) standardisiert sind oder
  • synthetisch hergestellte Cannabis-Analoga (das Fertigarzneimittel Nabilon).

Dabei haben die derzeit 14 (!) Sorten rezeptierbarer Cannabisblüten einen THC-Gehalt, der von 1 bis 22% reicht, und CBD-Konzentrationen zwischen 0,05 und 9%.

Welcher Wirkstoffgehalt aber bei welcher Indikation wie wirkt (und welche Nebenwirkungen hat), ist aufgrund fehlender valider wissenschaftlicher Studien völlig unklar.

Autor: Medcape