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Nachfrage nach medizinischem Cannabis steigt rasant

Berlin – Zwei Jahre nach der Liberalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland ist die Nachfrage rasant gestiegen. 2018 gaben Apotheken rund 145.000 Einheiten cannabishaltiger Zubereitungen und unverarbeiteter Blüten auf Basis von etwa 95.000 Rezepten zulasten der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung ab. Das sind mehr als dreimal so viele wie in den knapp zehn Monaten von der Freigabe im März 2017 bis Ende 2017: Damals wurden 27.000 Rezepte und 44.000 Einheiten registriert. Das zeigen Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Die Daten legten nahe, dass deutlich mehr Patienten mit medizinischem Cannabis versorgt würden als vor zwei Jahren, sagte Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Aber wir wissen nicht, ob inzwischen alle Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren könnten, Zugang dazu haben.“ Apotheken gaben laut der Angaben zudem mehr als 53.000 Packungen Fertigarzneien mit Cannabisstoffen ab, ein Drittel mehr als 2017 (39.500). Daten zur Zahl der Cannabispatienten gebe es nicht, so der Verband. Auch seien keine Angaben zu Rezepten von Privatpatienten möglich, die noch dazukämen.

Hatten einst nur rund 1.000 Kranke eine Ausnahmegenehmigung, können Ärzte Cannabis seit dem 10. März 2017 mit genauer Begründung frei verschreiben. Seither erlebt der Markt einen Boom. Die Wirkstoffe von Cannabis können Schmerzen bei Krebserkrankungen, Übelkeit nach Chemotherapien oder Spastiken bei Multipler Sklerose lindern. Teils ist die medizinische Wirksamkeit aber umstritten.

Antragsflut bei den Krankenkassen

Auch die Krankenkassen erleben einen Ansturm. Allein bei den großen – AOK-Bundesverband, Barmer, Techniker und DAK-Gesundheit – gingen 2018 insgesamt 19.600 Anträge auf Erstattung der oft teuren Cannabistherapien ein. Rund zwei Drittel der Anträge bewilligten die Kassen, in den übrigen Fällen fordern sie meist Informationen nach.

Gelten für Medikamente üblicherweise hohe Zulassungshürden, wurde Cannabis zur Verordnung erlaubt, während der Gesetzgeber die Wirksamkeit noch begleitend erforschen lässt. Das ruft Kritiker auf den Plan. Die medizinische Anwendung von Cannabis sei zwar seit mehr als 4.700 Jahren bekannt, heißt es in einem Fachbeitrag der Barmer Kran­ken­ver­siche­rung, „ist aber in vielerlei Hinsicht auch auf einem vorwissenschaftlichen Stand stehen geblieben.“

Die politischen Bemühungen zum Cannabisanbau halten derweil mit dem Boom kaum mit. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat den Anbau von 10,4 Tonnen Medizincannabis an Firmen ausgeschrieben. Das ist deutlich mehr als zunächst geplant (6,6 Tonnen), doch Klagen gegen die Regeln verzögern die Vergabe. Die erste Ernte wird Ende 2020 erwartet, hieß es zuletzt.

Davon profitieren Exporteure aus den Niederlanden und Kanada, die Cannabis nach Deutschland bringen. Der kanadische Konzern Tilray etwa verkündete jüngst, Cannabisblüten ab sofort allen hiesigen Apotheken zur Verfügung stellen. Und der Anbieter Nuuvera sieht ein Potenzial von Hunderttausenden Hanfpatienten in Deutschland.

In Deutschland spüren einige Pharmafirmen die schnell steigende Nachfrage. So ist der Kölner Verarbeitungsbetrieb Cannamedical auf Exportländer wie Kanada angewiesen. Lieferprobleme ließen sich schwer ausgleichen, sagt Chef David Henn. Er würde Lieferanten aus Israel begrüßen. „Die geografische Nähe würde den Export einfacher und schneller machen.“

© dpa/aerzteblatt.de

Cannabis und kein Ende der Debatten?

Seit 10. März dürfen Ärzte Cannabis verordnen (wir berichteten). Eine Ausnahmeerlaubnis ist nunmehr dank des neuen Gesetzes nicht mehr nötig: Künftig erhalten Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin. Weiterhin können Ärzte Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. Bevor es Cannabis-Arzneimittel auf Rezept gibt, müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein – oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben nach wie vor verboten.

Allerdings ist vor der erstmaligen Verordnung ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Die Krankenversicherung muss darüber innerhalb von drei Wochen (in Ausnahmefällen fünf Wochen), bei Palliativpatienten innerhalb von drei Tagen, entscheiden. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.

Die deutschen Krankenkassen bezweifeln nun aber, dass sie die Kosten von Cannabis-Therapien langfristig übernehmen. „Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Deutschen Presse-Agentur.

Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, erklärte der Verband.

„Dies ist dann wieder ein Rückschritt“, sagte Hartmut Wahl, der zweite Vorsitzende der UVSD SchmerzLOS e. V. Da die Krankenkassen teilweise die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernähmen, deren Wirksamkeit bisher nicht durch wissenschaftliche Studien belegt seien, sei es nicht gerechtfertigt, das neue Gesetz zu unterlaufen und somit den Schwerkranken das möglicherweise hilfreiche Arzneimittel Cannabis vorzuenthalten. „Müssen Patienten jetzt zum Dealer gehen?“, fragte Wahl.

Düsseldorf will Verkauf von Cannabis legalisieren

Nach Berlin wagt nun auch die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens den Vorstoß: Düsseldorf möchte Cannabis legalisieren. Alle Parteien ziehen an einem Strang – nur die CDU will da nicht mitmachen.

Im Rathaus Düsseldorf gibt es eine große Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis: Nach einer hitzigen Debatte beschloss die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit den Stimmen der Linken, die Verwaltung damit zu beauftragen, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Sondergenehmigung für eine „lizensierte Abgabe von Cannabisprodukten“ zu bekommen.

Schon im Vorfeld hatten sich nicht nur die Grünen für eine Entkriminalisierung des Konsums der Hanfpflanze ausgesprochen. Unterstützung bekamen sie von der FDP, den Piraten und den Linken. Nur die CDU lehnte den Antrag ab. Grüne und Linke hatten den entsprechenden Antrag im Ausschuss gestellt. Die Politiker hoffen, mit dem offiziellen Verkauf den Konsum besser überwachen und den Schwarzmarkt trockenlegen zu können.

Die Bürgervertreter mussten wegen des großen Zuschauerinteresses in den großen Sitzungssaal ausweichen. Der Ausschussvorsitzende Olaf Lehne (CDU) stoppte während der Sitzung mehrmals die Befürworter der Legalisierung auf den Zuhörerbänken, die versuchten, sich an der Diskussion zu beteiligen. Das ist aber nur den Ausschussmitgliedern erlaubt.

Düsseldorf ist nach Berlin die zweite Stadt in Deutschland, die beim Bundesinstitut einen regulierten Verkauf von Cannabis beantragt. Abgegeben werden sollen die Drogen an Käufer ohne medizinische Indikation und ab 18 Jahren. Die CDU sprach sich gegen den Vorstoß aus. Die SPD verharmlose den Konsum, sagte Unionsfraktionsmitglied Andreas-Paul Stieber. Rainer Matheisen (FDP) erhofft sich eine Entlastung der Gerichte und Gefängnisse, die durch Tausende Drogen-Bagatellfälle verstopft seien, und forderte die CDU auf, eine Diskussion zuzulassen.

Rajiv Strauß (SPD) argumentierte, man habe mit der Kriminalisierung keinen Rückgang beim Drogenkonsum erreicht und müssen daher andere Wege ausprobieren.

Quelle: Die Welt 20.08.15

Isolierter Wirkstoff als Medikament

Cannabis hatte jahrtausendelang in der Medizin einen festen Stellenwert. Heiler und Schamanen setzten die Heilpflanze unter anderem gegen Migräne ein, gegen Malaria, Gelenkbeschwerden, um Schmerzen zu betäuben nach Eingriffen und Geburten. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts kamen Hanfmedikamente im Zuge des allgemeinen Cannabisverbots vom Markt. In den letzten Jahren knüpfte die Forschung jedoch wieder an die ursprüngliche Nutzung der Hanfpflanze an. Wissenschaftler entdeckten, dass bestimmte, isolierte Cannabinoide nachweisbare Effekte gegen einige Krankheiten haben. Dazu zählen in erster Linie die Substanzen THC und CBD. Die Pharmaindustrie stellt sie synthetisch her. Anders als in Großbritannien und den USA sind in Deutschland die entsprechenden Medikamente nicht zugelassen, aber verschreibungsfähig nach dem Betäubungsmittelgesetz.

THC(Tetrahydrocannabinol) ist für die psychoaktive Wirkung verantwortlich: Die Sinne scheinen geschärft, die Fantasie angeregt, Heißhunger kann auftreten,Entspannung, aber auch Stimulation setzen ein. Der Wirkstoff kann auch die Libido anregen.

CBD(Cannabidiol) wirkt als Gegenspieler von THC und schwächt dessen Wirkung etwas ab. Löst Ängste und lindert Schmerz.
In USA und England zugelassen

Bis jetzt hat in Deutschland wahrscheinlich noch keine Pharmafirma die Zulassung eines THC- oder CBD-Medikaments beantragt. Denn dafür sind große Studien nötig, die die Wirksamkeit des Medikaments klar belegen – und die gäbe es nach ihrem Wissensstand nicht, erklärt Kirsten Müller-Vahl. In den USA und Großbritannien liegen einer Zulassung andere Kriterien zu Grunde. Deshalb sind die Cannabis-Arzneimittel dort auf dem Markt und in Deutschland nicht. „Man muss bei Cannabis ganz streng unterscheiden zwischen dem Einsatz von Cannabismedikamenten unter ärztlicher Kontrolle zur Behandlung verschiedener Erkrankungen und dem Haschischkonsum gesunder Freizeitkonsumenten“, betont die Neurologin.

Erfolgreich gegen Aids– und MS-Beschwerden

Die Arzneimittel können z. B. entzündungshemmend wirken, haben sich in der Behandlung von Nebenwirkungen einer Chemotherapie bei Krebs bewährt, lindern die Beschwerden durch Aids und Multipler Sklerose. „Auch gegen ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), Angst und Antriebsstörungen kann es hilfreich sein“, berichtet Kirsten Müller-Vahl. Sie behandelt mit Cannabis-Arzneimitteln erfolgreich vor allem Tourette-Syndrom-Patienten. Dabei handelt es sich um eine neurologisch-psychiatrische Erkrankung mit motorischen und vokalen Ticks.

Ein Suchtrisiko besteht praktisch nicht, wenn ein Patient unter ärztlicher Aufsicht streng nach Anweisung ein Cannabis-Medikament einnimmt. „Dass Patienten unter ärztlicher Aufsicht eine Sucht entwickeln, die zu relevanten Problemen führt, ist unbekannt. Treten Ängste oder Euphorie tatsächlich auf, gilt das als Nebenwirkung und die Dosis wird reduziert oder das Medikament abgesetzt“, erklärt Neurologin Kirsten Müller-Vahl.

Naturprodukt versus Medikament

Lassen sich die Medikamente nicht einfach durch einen Joint ersetzen? „Ja und nein“, antwortet die Expertin für Cannabis in der Medizin. „Den Joint zu rauchen ist eine illegale Handlung, dazu würde ich keinem raten – außerdem ist niemals sicher, welche Wirkstoffe in welcher Zusammensetzung und Höhe Haschisch enthält.“ Letztendlich inhaliert der Konsument auch verbranntes Pflanzenmaterial, das Bronchien und Lunge schädigt. Allerdings akzeptierten wahrscheinlich einige Patienten diese Risiken: Einerseits um die umständliche Verordnungspraxis zu umgehen, andererseits sind viele davon überzeugt, dass die isolierte, synthetische Substanz nicht so gut wirkt wie das Naturprodukt mit seiner Mixtur aus vielen Substanzen. Hier fehlten noch Studien, die den Vergleich zwischen Einzelwirkstoff und natürlicher Mischung ziehen.

Quelle: Focus online

Apotheker fordern klare Regeln für ärztlich verordnetes Cannabis

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis. Das beschloss die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag.

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hat im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit beschlossen, dass für den medizinischen Einsatz von Cannabis bestimmte Regeln gelten müssen. Konkret einigte sich die Apothekerschaft auf drei Anforderungen. Zudem empfehlen die Apotheker dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Genauere Informationen werden auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bereitgestellt.

Apothekerschaft: Drei Forderungen zu medizinischem Cannabis

Die erste Forderung der Apothekerschaft lautet, dass medizinisch eingesetztes Cannabis die notwendige pharmazeutische Qualität besitzen muss. Das soll wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Dazu sei ein kontrollierter Anbau mit ständiger Überprüfung notwendig. Zweitens soll ärztlich verordnetes Cannabis wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ausschließlich in Apotheken abgegeben werden dürfen. Drittens forderten die Apothekerinnen und Apotheker, dass das Medikament von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müsse, um einen fairen Zugang zu gewährleisten. sh


Quelle: Apotheker fordern klare Regeln für ärztlich verordnetes Cannabis – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/Apotheker-fordern-klare-Regeln-fuer-aerztlich-verordnetes-Cannabis-id35683972.html