Cannabis und kein Ende der Debatten?

Seit 10. März dürfen Ärzte Cannabis verordnen (wir berichteten). Eine Ausnahmeerlaubnis ist nunmehr dank des neuen Gesetzes nicht mehr nötig: Künftig erhalten Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin. Weiterhin können Ärzte Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. Bevor es Cannabis-Arzneimittel auf Rezept gibt, müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein – oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben nach wie vor verboten.

Allerdings ist vor der erstmaligen Verordnung ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Die Krankenversicherung muss darüber innerhalb von drei Wochen (in Ausnahmefällen fünf Wochen), bei Palliativpatienten innerhalb von drei Tagen, entscheiden. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.

Die deutschen Krankenkassen bezweifeln nun aber, dass sie die Kosten von Cannabis-Therapien langfristig übernehmen. „Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit“, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Deutschen Presse-Agentur.

Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, erklärte der Verband.

„Dies ist dann wieder ein Rückschritt“, sagte Hartmut Wahl, der zweite Vorsitzende der UVSD SchmerzLOS e. V. Da die Krankenkassen teilweise die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernähmen, deren Wirksamkeit bisher nicht durch wissenschaftliche Studien belegt seien, sei es nicht gerechtfertigt, das neue Gesetz zu unterlaufen und somit den Schwerkranken das möglicherweise hilfreiche Arzneimittel Cannabis vorzuenthalten. „Müssen Patienten jetzt zum Dealer gehen?“, fragte Wahl.

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