Fachbegriffe verständlich erklärt

Akuter Schmerz: plötzlicher und nur kurzzeitig anhaltender Schmerzen.

Allodynie: Schmerz durch leichte Berührung, die normalerweise nicht als schmerzhaft empfunden wird.

Analgesie: Schmerzunempfindlichkeit, Ausschaltung der Schmerzempfindung auf einen normalerweise schmerzhaften Reiz.

Anästhesie: Zustand absoluter Unempfindlichkeit entweder durch neurologische Erkrankungen oder im Rahmen einer Narkose; medikamentöse Betäubung.

Aura: bei Migräne: individuelle sehr unterschiedlich wahrgenommene Störungen vor allem des Sehvermögens mit Verlust des räumlichen Sehens und Unschärfe oder als Sensibilitätsstörungen mit Kribbelempfindungen oder Verlust der Berührungsempfindung, seltener als Störungen des Geruchsempfindens, Gleichgewichtssinns, Sprachstörungen oder andere neurologische Ausfälle.

Chronischer Schmerz: Schmerz, der dauerhaft für mindestens 6 Monate besteht.

Dysästhesie: als unangenehme oder abnormal wahrgenommene Empfindung, die nicht notwendigerweise mit Schmerzen verbunden ist, häufig als Kribbelmissempfindung (wie Ameisenlaufen über der Haut) wahrgenommen.

Evozierter Schmerz: durch äußere Reize ausgelöster Schmerz im Gegensatz zum Spontanschmerz (Ruheschmerz) ohne Auslöser.

Hyperalgesie: gesteigerte Schmerzempfindlichkeit auf einen schmerzhaften Reiz, normalerweise bei gleichzeitig verminderter Schmerzschwelle.

Hyperästhesie: Überempfindlichkeit auf Berührungsreize, also normalerweise nicht schmerzhafte Reize wie Temperatur oder leichte Berührung.

Hyperpathie: verstärkte Schmerzempfindlichkeit auf einen überschwelligen Schmerzreiz bei gleichzeitig erhöhter Schmerzschwelle. Hier müssen stärkere Reize aufgebracht werden, damit ein Reiz als schmerzhaft empfunden wird. Reize oberhalb dieser Schmerzschwelle werden als verstärkt schmerzhaft empfunden.

Hypästhesie: verringerte, aber nicht aufgehobene Empfindlichkeit gegenüber normalerweise als nicht schmerzhaft empfundenen Reizen.

Hypoalgesie: verringerte Schmerzempfindlichkeit (im Gegensatz zur Hyperalgesie).

Kausalgie: Heute nicht mehr gebräuchlicher Begriff für das Sudeck-Syndrom (Morbus Sudeck oder auch komplex regionales Schmerzsyndrom = CRPS).

Neuralgie: Schmerzattacken oder Dauerschmerzen im Versorgungsgebiet eines Nerven oder Nervenastes. Bekanntestes Beispiel ist die Trigeminusneuralgie mit blitzartig einschießenden Schmerzattacken im Gesichtsbereich.

Neuropathie: nicht-entzündliche Schädigung eines Nerven, die schmerzlos sein kann oder mit Schmerzen einhergeht.

Neuropathischer Schmerz: Schmerz als direkte Folge einer Störung oder Erkrankung mit Beteiligung des für die Wahrnehmung sensibler Reize verantwortlichen Nervs/Nervenastes.

Nozizeption: Vorgang der Übersetzung und Weiterverarbeitung eines schmerzhaften Reizes im für die Gefühlswahrnehmung verantwortlichen Teil des Nervensystems.

Nozizeptiver Schmerz: Durch verschiedene Reize ausgelöste Erregung von Nervenendigungen, die auf die Wahrnehmung von Schmerz spezialisiert sind. Diese Nervenendigungen werden dabei aktiviert, aber nicht zerstört.

Periphere Sensibilisierung: gesteigertes Antwortverhalten einer in den Geweben des Körpers durch normale Schmerzreize aktivierten Nervenendigung.

Polyneuropathie: gleichzeitige Schädigung mehrerer Nerven, die schmerzlos oder schmerzhaft sein kann, z.B.  im Rahmen eines Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Neben Gefühlsstörungen wie einem Taubheitsgefühl kommen oft Brennschmerzen oder einschießende Schmerzen vor. Das Verteilungsmuster am Körper ist oft strumpfförmig oder handschuhförmig.

Ruheschmerz: überwiegend dauerhaft vorhandene Schmerzen, die durch äußere Reize verstärkt werden können, meist aber ohne diese fortbestehen.

Schmerzgedächtnis: Lernvorgänge im Schmerz-verarbeitenden System von Rückenmark und Gehirn, die zu einer Aufrechterhaltung von Schmerz beitragen können.

Schmerzschwelle: die geringste Reizstärke, die als schmerzhaft empfunden wird.

Zentraler Schmerz: Schmerz nach Schädigung der Schmerzbahn im Rückenmark oder Gehirn.

Zentrale Sensibilisierung: gesteigertes Antwortverhalten von Schmerz-verarbeitenden Nervenzellen in Rückenmark und Gehirn auf den normalen Zustrom von erregenden Impulsen der Schmerzfasern aus verschiedenen Geweben.

Autor: Roman Rolke

Antibiotika

Dank Antibiotika sind viele tödliche Infektionen besiegt. Doch die Wunderwaffe gegen Bakterien verliert langsam ihre Wirkung.

Resistenzen

Als der Bakteriologe Alexander Fleming 1928 das erste Antibiotikum Penicillin entdeckte, wurden viele bis dahin tödliche Krankheiten weniger bedrohlich. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass die Wunderwaffe nicht ewig wirkt, denn Bakterien sind Üblebenskünstler. Indem sie ihr Erbgut verändern, werden sie resistent. Das heißt: das Antibiotikum wirkt nicht mehr. Je häufiger Antibiotika eingesetzt werden, umso größer ist die Gefahr, dass Bakterien Abwehrstrategien entwickeln und untereinander austauschen. So entstehen Krankheitserreger, die multresistent sind – unempfindlich gegen verschiedene Antibiotika und kaum zu bekämpfen.

Falsche Verschreibung

Obwohl Antibiotika nur gegen Bakterien wirken, werden sie häufig bei Virusinfekten eingesetzt. Statistiken zeigen, das bis zu 80% der Patienten mit viral verursachten Erkältungen ein Antibiotikum erhalten. Anstatt ein Breitbandantibiotikum zu verordnen, sollten die Bakterienvernichter außerdem gezielt eingesetzt werden. Anderenfalls sind die Folgen gravierend. Augenärzte beklagen z.B., dass Bakterien, die Bindehautentzündungen auslösen, zunehmend unempfindlich auf Antibiotika reagieren. Dabei genügen bei Rötungen der Augen oft einfache Maßnahmen wie Reinigen und Tränenersatzflüssigkeit. Der Arzt entscheidet, wann ein Antibiotikum eingesetzt wird.

Keime im Essen

Weil Antibiotika auch bei der Tiermast verwendet werden, entstehen zunehmend resistente Keime. Diese befallen durch Hygienemangel bei der Lebensmittelherstellung auch Menschen. Forscher haben zudem festgestellt, dass resistente Bakterien über das Düngen mit Gülle oder das Bewässern mit verunreinigtem Wasser auf Gemüse und Salat übergehen können. Hier hilft nur Gründlich Waschen und gut durchgaren.

Falsche Einnahme

Ist ein Antibiotikum unumgänglich, sollte die Verordnete Einnahmemenge und -dauer exakt eingehalten werden, um alle Erreger zu vernichten. Auch der genaue Einnahmezeitpunkt (Zeitabstand zum Essen, zwischen den Einnahmen…) ist wichtig. Er unterscheidet sich je nach Antibiotikum. Werden diese Hinweise nicht beachtet. Ist die Wirkstoffkonzentration im Blut nicht hoch genug, um Bakterien abzutöten. Das kann zu Resistenzen führen. Keinesfalls sollte man angebrochene Antibiotika für einen anderen Infekt verwenden. Unterschiedlich Bakterien und Erkrankungen müssen auf verschiedene Weise behandelt werden.

Mangelnde Hygiene

Vor allem im Krankenhaus, aber auch in Praxen, Pflegeheimen und Reha-Kliniken infizieren sich Patienten immer häufiger mit multiresistenten Keimen. Der Grund: Hier treffen viele kranke Menschen aufeinander und damit verschiedene Krankheitserreger, die ihre Resistenzen untereinander austauschen können. Die Bakterien haften an Händen, Kitteln oder Türklinken und werden von Patienten, Personal und Besuchern unbemerkt weitergegeben. Durch einfache Maßnahmen wie Desinfektion der Hände können viele Infektionen vermieden werden.

 

Quelle: AOK Clarimedis

Standards für unsere Selbsthilfegruppe

 

  1. Unsere SHG sind selbst organisierte Zusammenschlüsse von Menschen mit CRPS jeder Art oder aber auch mit chronischen Schmerzen und deren Angehörige. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
  1. Ärzte und andere Fachkräfte können zwar nicht aktiv am Gruppenleben teilnehmen, sie sind aber wichtige und gefragte Informationsgeber, die im Rahmen von Vortragsveranstaltungen ihr Fachwissen an die Gruppenmitglieder weitergeben.
  1. Die SHG ist kein Ersatz für ärztliche Behandlung, aber die Gespräche und der Erfahrungsaustausch sind eine Unterstützung im Umgang mit der eigenen Erkrankung: sie sind Netze der Hoffnung, bieten Hilfe und Solidarität.
  1. Die SHG pflegt keine Beziehung zu Wirtschaftsunternehmen (Pharma – Unternehmen). Um Interessenkonflikte und Glaubwürdigkeitsverluste von vornherein zu vermeiden, arbeiten sie ehrenamtlich, unabhängig und gemeinnützig.
  1. Die SHG bietet Informationen, Austausch: die Teilnehmer unterstützen sich gegenseitig bei der individuellen Krankheitsbewältigung und werden in eigener Sache motiviert durch das Teilen des gemeinsamen Schicksals. Sie geben sich eigene Regeln, in denen die Vertraulichkeit und der Schutz der persönlichen Daten höchsten Stellenwert haben.
  1. Ein wichtiges Ziel der SHG-Arbeit ist der „mündige Patient“, der mit seiner Krankheit leben erreichen, müssen ihm die erforderlichen Informationen zu seiner Erkrankung vermittelt werden.
  1. Unsere SHG steht entweder durch unsere Mitglieder oder deren Angehörige in Kontakt zu Fachleuten wie niedergelassene Ärzte und Therapeuten, sowie mit dem örtlichen Krankenhaus und den Krankenkassen; sie sind dadurch über den neuesten Wissenstand über ihre Erkrankung, Behandlung Möglichkeiten und Therapieangebote informiert.

Beitrittserklärung

Düsseldorf will Verkauf von Cannabis legalisieren

Nach Berlin wagt nun auch die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens den Vorstoß: Düsseldorf möchte Cannabis legalisieren. Alle Parteien ziehen an einem Strang – nur die CDU will da nicht mitmachen.

Im Rathaus Düsseldorf gibt es eine große Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis: Nach einer hitzigen Debatte beschloss die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit den Stimmen der Linken, die Verwaltung damit zu beauftragen, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Sondergenehmigung für eine „lizensierte Abgabe von Cannabisprodukten“ zu bekommen.

Schon im Vorfeld hatten sich nicht nur die Grünen für eine Entkriminalisierung des Konsums der Hanfpflanze ausgesprochen. Unterstützung bekamen sie von der FDP, den Piraten und den Linken. Nur die CDU lehnte den Antrag ab. Grüne und Linke hatten den entsprechenden Antrag im Ausschuss gestellt. Die Politiker hoffen, mit dem offiziellen Verkauf den Konsum besser überwachen und den Schwarzmarkt trockenlegen zu können.

Die Bürgervertreter mussten wegen des großen Zuschauerinteresses in den großen Sitzungssaal ausweichen. Der Ausschussvorsitzende Olaf Lehne (CDU) stoppte während der Sitzung mehrmals die Befürworter der Legalisierung auf den Zuhörerbänken, die versuchten, sich an der Diskussion zu beteiligen. Das ist aber nur den Ausschussmitgliedern erlaubt.

Düsseldorf ist nach Berlin die zweite Stadt in Deutschland, die beim Bundesinstitut einen regulierten Verkauf von Cannabis beantragt. Abgegeben werden sollen die Drogen an Käufer ohne medizinische Indikation und ab 18 Jahren. Die CDU sprach sich gegen den Vorstoß aus. Die SPD verharmlose den Konsum, sagte Unionsfraktionsmitglied Andreas-Paul Stieber. Rainer Matheisen (FDP) erhofft sich eine Entlastung der Gerichte und Gefängnisse, die durch Tausende Drogen-Bagatellfälle verstopft seien, und forderte die CDU auf, eine Diskussion zuzulassen.

Rajiv Strauß (SPD) argumentierte, man habe mit der Kriminalisierung keinen Rückgang beim Drogenkonsum erreicht und müssen daher andere Wege ausprobieren.

Quelle: Die Welt 20.08.15

Isolierter Wirkstoff als Medikament

Cannabis hatte jahrtausendelang in der Medizin einen festen Stellenwert. Heiler und Schamanen setzten die Heilpflanze unter anderem gegen Migräne ein, gegen Malaria, Gelenkbeschwerden, um Schmerzen zu betäuben nach Eingriffen und Geburten. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts kamen Hanfmedikamente im Zuge des allgemeinen Cannabisverbots vom Markt. In den letzten Jahren knüpfte die Forschung jedoch wieder an die ursprüngliche Nutzung der Hanfpflanze an. Wissenschaftler entdeckten, dass bestimmte, isolierte Cannabinoide nachweisbare Effekte gegen einige Krankheiten haben. Dazu zählen in erster Linie die Substanzen THC und CBD. Die Pharmaindustrie stellt sie synthetisch her. Anders als in Großbritannien und den USA sind in Deutschland die entsprechenden Medikamente nicht zugelassen, aber verschreibungsfähig nach dem Betäubungsmittelgesetz.

THC(Tetrahydrocannabinol) ist für die psychoaktive Wirkung verantwortlich: Die Sinne scheinen geschärft, die Fantasie angeregt, Heißhunger kann auftreten,Entspannung, aber auch Stimulation setzen ein. Der Wirkstoff kann auch die Libido anregen.

CBD(Cannabidiol) wirkt als Gegenspieler von THC und schwächt dessen Wirkung etwas ab. Löst Ängste und lindert Schmerz.
In USA und England zugelassen

Bis jetzt hat in Deutschland wahrscheinlich noch keine Pharmafirma die Zulassung eines THC- oder CBD-Medikaments beantragt. Denn dafür sind große Studien nötig, die die Wirksamkeit des Medikaments klar belegen – und die gäbe es nach ihrem Wissensstand nicht, erklärt Kirsten Müller-Vahl. In den USA und Großbritannien liegen einer Zulassung andere Kriterien zu Grunde. Deshalb sind die Cannabis-Arzneimittel dort auf dem Markt und in Deutschland nicht. „Man muss bei Cannabis ganz streng unterscheiden zwischen dem Einsatz von Cannabismedikamenten unter ärztlicher Kontrolle zur Behandlung verschiedener Erkrankungen und dem Haschischkonsum gesunder Freizeitkonsumenten“, betont die Neurologin.

Erfolgreich gegen Aids– und MS-Beschwerden

Die Arzneimittel können z. B. entzündungshemmend wirken, haben sich in der Behandlung von Nebenwirkungen einer Chemotherapie bei Krebs bewährt, lindern die Beschwerden durch Aids und Multipler Sklerose. „Auch gegen ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), Angst und Antriebsstörungen kann es hilfreich sein“, berichtet Kirsten Müller-Vahl. Sie behandelt mit Cannabis-Arzneimitteln erfolgreich vor allem Tourette-Syndrom-Patienten. Dabei handelt es sich um eine neurologisch-psychiatrische Erkrankung mit motorischen und vokalen Ticks.

Ein Suchtrisiko besteht praktisch nicht, wenn ein Patient unter ärztlicher Aufsicht streng nach Anweisung ein Cannabis-Medikament einnimmt. „Dass Patienten unter ärztlicher Aufsicht eine Sucht entwickeln, die zu relevanten Problemen führt, ist unbekannt. Treten Ängste oder Euphorie tatsächlich auf, gilt das als Nebenwirkung und die Dosis wird reduziert oder das Medikament abgesetzt“, erklärt Neurologin Kirsten Müller-Vahl.

Naturprodukt versus Medikament

Lassen sich die Medikamente nicht einfach durch einen Joint ersetzen? „Ja und nein“, antwortet die Expertin für Cannabis in der Medizin. „Den Joint zu rauchen ist eine illegale Handlung, dazu würde ich keinem raten – außerdem ist niemals sicher, welche Wirkstoffe in welcher Zusammensetzung und Höhe Haschisch enthält.“ Letztendlich inhaliert der Konsument auch verbranntes Pflanzenmaterial, das Bronchien und Lunge schädigt. Allerdings akzeptierten wahrscheinlich einige Patienten diese Risiken: Einerseits um die umständliche Verordnungspraxis zu umgehen, andererseits sind viele davon überzeugt, dass die isolierte, synthetische Substanz nicht so gut wirkt wie das Naturprodukt mit seiner Mixtur aus vielen Substanzen. Hier fehlten noch Studien, die den Vergleich zwischen Einzelwirkstoff und natürlicher Mischung ziehen.

Quelle: Focus online